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24. Juli 2020
Es geschah im Jahr 1891: Der Großherzog Friedrich I. von Baden verlieh Carl Roth und seinem Geschäft den Titel eines „Großherzoglichen Hoflieferanten“. Denn auch am Ende des 19. Jahrhunderts pflegten die Monarchen Europas noch die Tradition, besonders geschätzte Lieferanten als Zeichen des Respekts und der Anerkennung für die Güte ihrer Waren auszuzeichnen. Mit dieser Ehre war die Erlaubnis verbunden, auf den Drucksachen und über dem Geschäft das so genannte „mittlere Wappen“ zu führen. Der vom Großherzog verliehene Titel lautete: „Hofdrogerie Carl Roth“.
Carl Roth stand nun in einer illustren Reihe von Hoflieferanten wie dem Hofbuchhändler und Hofbuchdrucker G. Braun, dem Spediteur Eugen von Steffelin oder dem Teehändler Eduard Meßmer – allesamt noch heute in Karlsruhe und Baden bekannte und erfolgreiche Unternehmen.
Das Ende des 19. Jahrhunderts war eine spannende und aufregende Zeit. Die Bedeutung der Monarchie ging immer weiter zurück und im Gegenzug schritt die Industrialisierung so vehement voran, dass sie staatlich reguliert werden musste. So wurde 1891 im Deutschen Reich zum Beispiel die Sonntagsarbeit in Industriebetrieben verboten. Im Einzelhandel jedoch arbeitete man bis zum Ersten Weltkrieg regelmäßig sonntags! Ob das auch in der Firma von Carl Roth der Fall war, ist jedoch nicht überliefert.